Zentraler Kontrahent

Zentraler Kontrahent (englisch: central counterparty, "CCP" und die im EU-Deutsch verwendete eigenwillige Übersetzung: Zentrale Gegenpartei)

Ein Zentraler Kontrahent (englisch: central counterparty, CCP) ist im Finanzgeschäft ein Rechtssubjekt, das als Vertragspartner zwischen Verkäufer und Käufer tritt, so dass das ursprungliche Geschäft zwischen beiden Vertragsparteien von beiden Seiten über den Kontrahenten abgwickelt wird.

Die Börse übernimmt beispielsweise die Funktion eines Zentralen Kontrahenten bei ihrer Aufgabe, Verkäufer und Käufer zusammenzubringen und einen fairen Preis für beide Parteien zu stellen. Die Börse ist sozusagen Käufer für jeden Verkäufer und Verkäufer für jeden Käufer.

Dadurch bleiben beide Parteien anonym; sie können beide nicht zurückverfolgen wer der vorherige Eigentümer des Wertpapieres bzw. wer der neue Besitzer des Wertpapieres ist. Bewertungen und Kreditlinien für Gegenparteien entfallen somit. Die Bündelung von Käufen und Verkäufen ermöglicht eine effiziente und transparente Regelung und Überwachung entsprechender Handelsaktivitäten durch Aufsichtsbehörden. Außerdem mindert sich das Gegenparteirisiko - das Risiko, dass wechselseitige Verpflichtung (z.B. Lieferung von Waren, Überweisung ausstehender Beträge) von Handelspartnern nicht vertragsgemäß erfüllt werden. Dieses Risiko wird von dem Zentralen Kontrahenten gepuffert und bestenfalls ausgeschaltet; er übernimmt eine Garantie für die Erfüllung des Geschäfts. Dafür müssen Käufer und Verkäufer bei dem CCP allerdings Sicherheiten hinterlegen, wodurch diesem dann eine gute Bonitätsbewertung ermöglicht wird.

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